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   VG Sigmaringen, 27.01.2020 - 6 K 3888/19   

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VG Sigmaringen, 27.01.2020 - 6 K 3888/19 (https://dejure.org/2020,48986)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.01.2020 - 6 K 3888/19 (https://dejure.org/2020,48986)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. Januar 2020 - 6 K 3888/19 (https://dejure.org/2020,48986)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2011 - 9 S 599/11

    Vergabe der in der Zulassungszahlenverordnung ausgewiesenen Studienplätze führt

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.01.2020 - 6 K 3888/19
    Zwar besteht ein Anordnungsgrund, weil die durch die Dauer eines Hauptsacheverfahrens verlorene Studienzeit nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden kann und damit einen "nicht hinnehmbaren Nachteil" für den Studienbewerber begründet (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Mai 2011 - 9 S 599/11 -, NVwZ-RR 2011, 764 [766]), jedoch hat die Antragstellerin keinen Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht.

    Dem Begehren eines rechtswidrig übergangenen Bewerbers kann auch dadurch Rechnung getragen werden, dass ein zusätzlicher Platz zur Verfügung gestellt wird, um dem fehlerhaft Ausgewählten die Fortführung des Studiums zu ermöglichen (vgl. zu alldem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Mai 2011, a. a. O., S. 765).

    Eine intensive Prüfung ist indes nur im Falle "berechtigter Zweifel" angezeigt, die hier jedoch - wie dargelegt - hinsichtlich der Vergabe nach Wartezeit nicht bestehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Mai 2011, a. a. O., S. 767).

    Für eine Reduzierung des Streitwerts im Eilverfahren besteht kein Anlass, weil durch die Entscheidung die Hauptsache jedenfalls für einen begrenzten Zeitraum vorweggenommen wird und die im Eilverfahren ausgesprochene Zulassung in der Praxis regelmäßig auch Bestand hat (st. Rspr. d. VGH Baden-Württemberg in inner- und außerkapazitären Eilverfahren, vgl. z. B. Beschlüsse vom 5. Dezember 2019 - NC 9 S 2778/19 -, vom 24. Januar 2012 - 9 S 3310/11 -, VBlBW 2012, 273 [275] und vom 24. Mai 2011 - 9 S 599/11 -, juris Rdnr. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 9 S 3310/11

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang; Vergabepraxis; Ausschlussfrist

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.01.2020 - 6 K 3888/19
    Für eine Reduzierung des Streitwerts im Eilverfahren besteht kein Anlass, weil durch die Entscheidung die Hauptsache jedenfalls für einen begrenzten Zeitraum vorweggenommen wird und die im Eilverfahren ausgesprochene Zulassung in der Praxis regelmäßig auch Bestand hat (st. Rspr. d. VGH Baden-Württemberg in inner- und außerkapazitären Eilverfahren, vgl. z. B. Beschlüsse vom 5. Dezember 2019 - NC 9 S 2778/19 -, vom 24. Januar 2012 - 9 S 3310/11 -, VBlBW 2012, 273 [275] und vom 24. Mai 2011 - 9 S 599/11 -, juris Rdnr. 30).
  • VG Potsdam, 21.11.2019 - 12 L 747/19
    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.01.2020 - 6 K 3888/19
    Entsprechendes müsste dann nämlich auch für das örtliche Hochschulvergabeverfahren gelten (vgl. VG Potsdam, Beschluss vom 21. November 2019 - 12 L 747/19 -, juris Rdnr. 9 ff.).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.01.2020 - 6 K 3888/19
    Selbst wenn man aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 (Az.: 1 BvL 3/14; BVerfGE 147, 253) eine unbegrenzte Wartezeitdauer auch im örtlichen Vergabeverfahren für unvereinbar mit dem Grundgesetz hielte (vgl. BVerfG, a. a. O., Rdnr 233 ff.), lägen die hier streitigen Entscheidungen der Antragsgegnerin noch innerhalb der für eine Neuregelung des zentralen Vergabeverfahrens bis zum 31. Dezember 2019 eingeräumt Frist, in welcher das bisherige Recht anwendbar bleibt (vgl. BVerfG, a. a. O., Rdnr. 251 ff.).
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